Erhaltungsaufwendungen und anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
Das BMF hat eine Neufassung des Schreibens zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Gebäuden veröffentlicht. Erhaltungsaufwendungen und Maßnahmen zur Verbesserung eines Gebäudes können als Herstellungskosten gelten, wenn sie über den ursprünglichen Zustand hinausgehen. Zudem zählen Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz der Anschaffungskosten überschreiten.
Quelle: NWB