Das Steuer Stellenportal & Branchenportal
Hotline 7 Tage/Woche 0800 478478020
· Grundsteuer

Erhaltungsaufwendungen und anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden

Das BMF hat eine Neufassung des Schreibens zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Gebäuden veröffentlicht. Erhaltungsaufwendungen und Maßnahmen zur Verbesserung eines Gebäudes können als Herstellungskosten gelten, wenn sie über den ursprünglichen Zustand hinausgehen. Zudem zählen Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz der Anschaffungskosten überschreiten.

Quelle: NWB

← Zurück zur Übersicht Grundsteuer

Steuerarbeit.de

Der bekannte Stellenmarkt für Steuerexperten

Server: PROD-1

Version: MASTER

Kontakt

  • Hotline: 0800 478478020

  • Email: info@steuerarbeit.de

Neue anonyme Lebensläufe

Chiffre: 08789a8e… Offenbach am Main

Newsletter

Newsletter abonnieren,
immer informiert bleiben
zu Stellen & Neuigkeiten.