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BFH: Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Rechtsanwaltskosten, die im Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft entstehen, als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten gelten. Dies ist auch der Fall, wenn die Erbengemeinschaft bereits vor dem Auseinandersetzungsverlangen eines Miterben zur Verwaltung des Nachlassvermögens übergegangen war.

Quelle: DATEV Steuern Recht

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