BFH: Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags der Schenkungsteuer unterliegt und zum Zeitpunkt der Übertragung mit dem Rückkaufswert bewertet wird. Wenn der Schenker sich den Nießbrauch an der Rückkaufsleistung vorbehalten hat, entsteht dieser erst mit der Kündigung des Vertrags. Bis zu diesem Zeitpunkt handelt es sich um eine bedingte Last, die nicht vom Wert des Erwerbs abgezogen werden kann.
Quelle: DATEV Steuern Recht