BFH: Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Verkauf von Geschäftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft – Abgrenzung zwischen Veräußerungspreis und Arbeitslohn
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Zahlungen für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Verkauf von Geschäftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft entweder als Veräußerungspreis oder als Arbeitslohn zu klassifizieren sind, abhängig vom wirtschaftlichen Zusammenhang. Wenn die vereinbarte Leistung keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat, wird sie als Teil des Veräußerungspreises betrachtet. Die Qualität des Managements kann den Wert der Kapitalgesellschaft beeinflussen und ist somit ein Faktor bei der Preisbildung.
Quelle: DATEV Steuern Recht