Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TK - Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG - neu bekannt (Az. III C 5 - S 7500/00290/003/056)
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Vordruckmuster USt 1 TK für die Mitteilung nach § 25e Abs. 4 UStG veröffentlicht. Dieses Muster informiert Betreiber elektronischer Schnittstellen über die Haftung für nicht entrichtete Umsatzsteuer bei bestimmten Lieferungen. Änderungen gegenüber dem vorherigen Muster betreffen den Wegfall des Dienstsiegels und eines Zusatzes zur Gültigkeit des Schreibens. Das neue Vordruckmuster ersetzt ein älteres Muster aus dem Jahr 2024.
Quelle: DATEV Steuern Recht