Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TL - Mitteilung nach § 25e Absatz 4 Satz 4 UStG - neu bekannt (Az. III C 5 - S 7500/00290/003/057)
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Vordruckmuster USt 1 TL für die Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG veröffentlicht. Dieses Muster regelt die Haftung von Betreibern elektronischer Schnittstellen für nicht entrichtete Umsatzsteuer bei Warenlieferungen. Änderungen gegenüber dem vorherigen Vordruck umfassen den Wegfall des Dienstsiegels und die Anpassung der Rechtsbehelfsbelehrung. Das neue Vordruckmuster ersetzt das zuvor herausgegebene Muster und wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: DATEV Steuern Recht