Änderungen im Steuerberatungs- und Steuerrecht in 1. Lesung im Bundestag erörtert
Der Bundestag hat am 21. Mai 2026 den Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht und Steuerrecht in erster Lesung debattiert. Der Entwurf, der von CDU/CSU und SPD eingebracht wurde, wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, federführend ist der Finanzausschuss. Im Vergleich zu einem früheren Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält dieser Entwurf nicht mehr die steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 €, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen konnten. Der Beschluss durch den Bundestag und die Zustimmung des Bundesrates sind für den 16. Juni 2026 vorgesehen.
Quelle: NWB