Passive Entstrickung bei Abschluss oder Änderung eines Doppelbesteuerungsabkommens
In zwei Urteilen des BFH wurde entschieden, dass Änderungen oder Neuabschlüsse von Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung stiller Reserven von Wirtschaftsgütern auslösen können. Der BFH stellte fest, dass eine passive Entstrickung auch ohne aktives Handeln des Steuerpflichtigen erfolgen kann. Zudem wurde der Zeitpunkt der Erfassung der stillen Reserven als der Moment definiert, bevor das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird, was von der Auffassung der Finanzverwaltung abweicht. Diese Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Besteuerung von Vermögenszuwächsen.
Quelle: NWB