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Grünes Licht im zweiten Anlauf: Länder stimmen Änderungen im Steuerberatungsrecht zu

Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 Änderungen am Steuerberatungsgesetz zugestimmt, die zuvor vom Bundestag beschlossen wurden. Die Neuregelungen beinhalten erweiterte Befugnisse für Lohnsteuerhilfevereine, die künftig in mehr Fällen beraten dürfen, sowie die Möglichkeit für unentgeltliche Hilfeleistungen durch nahestehende Personen. Zudem wird das Fremdbesitzverbot für steuerberatende Berufsgesellschaften verschärft. Die meisten Änderungen treten am 1. September 2026 in Kraft.

Quelle: DATEV Steuern Recht

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