Keine Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen nach vorheriger Singularsukzession der Gesellschaftsanteile (FG)
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass bei Erbauseinandersetzungen nach einer Singularsukzession der Gesellschaftsanteile keine Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen anwendbar ist. Der Kläger, der Anteile an einer OHG erhielt, konnte keine vollständige Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG erreichen, da die Anteile nicht zur gesamthänderisch gebundenen Erbmasse gehörten. Die Richter wiesen die Klage ab, da die Anteilsvereinigung steuerbar war und nur eine teilweise Steuerbefreiung gewährt wurde.
Quelle: NWB