Konsequentere Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Geschäften (hib)
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften vorgelegt. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Gesetzeslücke zu schließen, die es Leerverkäufern ermöglichen könnte, rechtswidrig erlangte Gewinne ohne Konsequenzen zu behalten. Durch die Ergänzung des Wortlauts im Strafgesetzbuch wird klargestellt, dass auch Taterträge, die von Dritten erhalten wurden, einbezogen werden können.
Quelle: NWB