Grunderwerbsteuer: Neuerungen durch fünf überarbeitete Erlasse
Die Finanzverwaltung hat fünf überarbeitete Erlass zur Grunderwerbsteuer veröffentlicht, die wesentliche Änderungen zu den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG sowie zur Zurechnung von Grundstücken bei Gesellschaften enthalten. Zudem gibt es einen Erlass zu Erwerbsvorgängen im Zusammenhang mit Treuhandgeschäften und einen Nichtanwendungserlass zu einem BFH-Urteil zur Bewertung von Beteiligungsketten. Diese Neuerungen haben praxisrelevante Auswirkungen.
Quelle: NWB