GmbH in der Krise: Haftungsrisiken für Geschäftsführer
Geschäftsführer von GmbHs tragen im Krisenfall erhebliche Haftungsrisiken, insbesondere bei verspäteten Insolvenzanträgen, die haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Zudem können sie für Steuern und Sozialabgaben haftbar gemacht werden. Auch nach Beendigung ihrer Amtszeit können sie für Verbindlichkeiten, die in ihre Zeit fallen, zur Verantwortung gezogen werden. In Restrukturierungsverfahren haben Geschäftsführer ähnliche Haftungsrisiken wie Insolvenzverwalter.
Quelle: NWB