Von Massenentlassungsanzeigen und anderen Unzulänglichkeiten (Teil I)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im April 2026 zwei wichtige Entscheidungen zu Fehlern bei der Massenentlassungsanzeige getroffen, die die zuvor bestehende Rechtsunsicherheit klären. Kündigungen sind unwirksam, wenn keine wirksame Anzeige vorliegt, jedoch bleibt unklar, welche Fehler nicht zur Unwirksamkeit führen. Zudem muss der Gesetzgeber eine zusätzliche Sanktion für fehlerhafte Anzeigen festlegen. Des Weiteren befasste sich das BAG mit der Frage, ob in der Doppelinsolvenz von Mutter- und Tochtergesellschaften Zahlungsansprüche der Tochtergesellschaft abgeleitet werden können.
Quelle: NWB