Unwirksame Klageeinreichung wegen fehlender formgerechter elektronischer Übermittlung durch anwaltlichen Einreicher
Die Klage eines Rechtsanwalts in eigener Sache wurde vom Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht als unzulässig abgewiesen, da sie nicht formgerecht elektronisch übermittelt wurde. Der Kläger hatte die Klage per Fax und über ein fremdes elektronisches Anwaltspostfach eingereicht, ohne die erforderliche qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden. Das Gericht stellte fest, dass die Einreichung nicht den Anforderungen der Finanzgerichtsordnung entsprach und eine Glaubhaftmachung für technische Probleme nicht erbracht wurde. Der Gerichtsbescheid ist rechtskräftig.