Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs (BFH)
Die Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 GrEStG erfordert, dass der Anspruch des Erwerbers auf Übereignung des Grundstücks durch eine zivilrechtlich wirksame Vertragsaufhebung beseitigt wird. Bei mehreren Erwerbern kann das Ausscheiden eines Erwerbers aus dem Kaufvertrag den gemeinsamen Anspruch auf Übereignung nicht wirksam beseitigen.