Das Steuer Stellenportal & Branchenportal
Hotline 7 Tage/Woche 0800 478478020
Ausbildungsplätze kostenlos inserieren
Sie können bei uns kostenfrei Stellenanzeigen für Azubis inserieren!
>> Inserieren
· Grundsteuer

Für die Ermittlung der Grundsteueräquivalenzbeträge ist die tatsächliche Fläche maßgeblich

Für die Ermittlung der Grundsteueräquivalenzbeträge ist die tatsächliche Fläche entscheidend, nicht die vom Katasteramt mitgeteilte. Das Niedersächsische Finanzgericht hat klargestellt, dass bei Abweichungen die tatsächliche Fläche maßgeblich ist. Zudem können Anhaltspunkte für Verstöße bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte überprüft werden. Ein besonderes berechtigtes Interesse ist erforderlich, um eine Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides wegen verfassungsrechtlicher Zweifel zu erlangen.

Quelle: DATEV Steuern Recht

← Zurück zur Übersicht Grundsteuer

Steuerarbeit.de

Der bekannte Stellenmarkt für Steuerexperten

Server: PROD-1

Version: MASTER

Kontakt

  • Hotline: 0800 478478020

  • Email: info@steuerarbeit.de

Neue Stellenangebote

Newsletter

Newsletter abonnieren,
immer informiert bleiben
zu Stellen & Neuigkeiten.