Anwendung der Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nummer 12 Satz 2 EStG, R 3.12 Absatz 3 und Absatz 5 LStR) ab 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 wird der steuerfreie Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen von 250 Euro auf 275 Euro monatlich angehoben. Zudem steigt der Betrag für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 8 Euro auf 9 Euro pro Tag. Diese Änderungen sollen rückwirkend angewendet werden, um Korrekturen bereits durchgeführter Lohnabrechnungen zu minimieren.
Quelle: DATEV Steuern Recht