Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung tarifbegünstigte Einkünfte darstellt. Diese Entscheidung betrifft einen Handelsvertreter, der Anteile seines Versicherungsgesellschaftsbestands an andere Gesellschafter übertrug und dafür Ausgleichszahlungen erhielt. Das Gericht stellte fest, dass diese Zahlungen als Entschädigungen zu behandeln sind und eine erhöhte steuerliche Belastung durch die Zusammenballung von Einnahmen zur Folge haben. Die Revision gegen das Urteil ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
Quelle: DATEV Steuern Recht