? 175b AO erfasst auch Rechtsanwendungsfehler (FG)
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass das Finanzamt auch bei Rechtsanwendungsfehlern des zuständigen Sachbearbeiters nach § 175b AO eine Änderung des Steuerbescheids vornehmen darf. Im vorliegenden Fall wurde eine Entschädigungszahlung zunächst unzutreffend anteilig versteuert, was das Finanzamt im Folgejahr korrigierte. Die Klage des Steuerpflichtigen gegen diese Änderung wurde abgewiesen, da die Voraussetzungen für eine Korrektur nach § 175b AO gegeben waren. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
Quelle: NWB