Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG (BFH)
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Regelung des § 15a Abs. 1a EStG verfassungsgemäß ist. Diese Vorschrift besagt, dass nachträgliche Einlagen nicht zu einer nachträglichen Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit von Verlusten führen, die ein negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten verursachen oder erhöhen.
Quelle: NWB