Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) (BMF)
Das BMF hat ein neues Muster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) veröffentlicht. Unternehmer in Deutschland können auf Antrag eine Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt erhalten, die für die Vorsteuervergütung in Drittstaaten oder für die umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland benötigt wird. Änderungen im Vordruckmuster betreffen redaktionelle Anpassungen und den Wegfall bestimmter Felder. Die Bescheinigung darf nur an Unternehmer erteilt werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Quelle: NWB