Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs (BMJV)
Das Bundeskabinett hat am 22. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass bei Scheidungen künftig auch vergessene oder verschwiegen Ansprüche auf Rentenansprüche nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können. Dies soll eine gerechtere Verteilung der Rentenansprüche aus der Ehezeit ermöglichen.
Quelle: NWB