Wohnungsunternehmen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Immobilien im Betriebsvermögen spielen eine wichtige Rolle in der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wenn Grundstücke, die zu einem Betriebsvermögen gehören, fremdvermietet werden, gilt dies in der Regel als schädliches Verwaltungsvermögen, was steuerliche Begünstigungen ausschließt. Wohnungsunternehmen können jedoch eine Ausnahme darstellen, wenn der Hauptzweck des Betriebs in der Vermietung von Wohnungen besteht und bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die Prüfung erfolgt anhand des Verhältnisses der Grundbesitzwerte der zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücke zu allen vermieteten Grundstücken.
Quelle: NWB