Innergemeinschaftliche Lieferung: Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz (BFH)
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Gelangensbestätigung nicht erforderlich ist, um Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zu gewähren. Dies gilt seit Inkrafttreten des § 17a UStDV im Jahr 2013. Unternehmer können eine Lieferung als steuerfrei behandeln, auch wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, solange sie sich auf unrichtige Angaben des Abnehmers verlassen haben und die Unrichtigkeit nicht erkennbar war.
Quelle: NWB