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BFH zur Gemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Selbstlosigkeitsgrundsatz nicht nur auf wirtschaftliche Vorteile in der Erwerbssphäre beschränkt ist, sondern auch private Vorteile schädlich sein können. Zudem erfordert § 63 Abs. 1 AO eine tatsächliche Geschäftsführung, die ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, wobei Verstöße gegen nicht gesetzlich vorgeschriebene Satzungsbestimmungen für die Steuerbefreiung unerheblich sind.

Quelle: DATEV Steuern Recht

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