Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO 2000)
Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 der Betriebsprüfungsordnung 2000. Diese Merkmale sowie eine Zuordnungstabelle werden im Bundessteuerblatt veröffentlicht und sind nach der Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
Quelle: DATEV Steuern Recht