BFH: Obligatorische Festsetzung des Verspätungszuschlags für nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung – keine Berücksichtigung von Vorauszahlungen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verspätungszuschlag für nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärungen obligatorisch festgesetzt werden muss, auch wenn die festgesetzte Einkommensteuer die Summe der Vorauszahlungen nicht übersteigt. Die entsprechenden Regelungen in der Abgabenordnung verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.
Quelle: DATEV Steuern Recht