Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht (BFH)
Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO verstößt nicht gegen das Unionsrecht, wie der Bundesfinanzhof in einem Urteil entschied. Die Klägerin, eine Organträgerin, hatte gegen die Nachforderungszinsen Einspruch erhoben und argumentiert, dass die Vollverzinsung eine unzulässige Sanktion darstelle. Das Gericht wies diese Argumentation zurück und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Verzinsung.
Quelle: NWB