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BFH zur Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Nachzahlungszinsen aufgrund einer geänderten Steuerfestsetzung nicht aus Billigkeitsgründen erlassen werden können, wenn ein Steuerpflichtiger im Inland zu Unrecht einen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat. Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige im anderen Mitgliedstaat für die dort geschuldete Steuer keinen Vorsteuerabzug erlangen kann.

Quelle: DATEV Steuern Recht

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