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Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht sowie Billigkeit (BFH)

Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO verstößt nicht gegen das Unionsrecht. Ein Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen ist nicht möglich, wenn der Steuerpflichtige einen Rechtsirrtum aufgrund fehlerhafter Anwendung einer vereinfachten Regelung zu vertreten hat. Dies wurde in einem Urteil des BFH vom 11. Dezember 2025 entschieden.

Quelle: NWB

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