Erlass einer Kindergeldrückforderung und Weiterleitungseinwand (BFH)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Familienkasse einen Antrag auf Erlass einer Kindergeldrückforderung für den Zeitraum von Mai 2016 bis Juli 2018 zu Unrecht abgelehnt hat. Das Gericht bestätigte, dass das Weiterleitungsverfahren, wie in der Dienstanweisung zum Kindergeld beschrieben, eine Regelung zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens darstellt. Die Entscheidung stützt sich auf die Auslegung der Verwaltung und die bestehende Rechtsprechung.
Quelle: NWB