Bundestag und Bundesrat beschließen Änderungen im Steuerberatungsrecht
Der Bundestag und der Bundesrat haben Änderungen im Steuerberatungsrecht beschlossen, die unter anderem die Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen erweitern und unentgeltliche Hilfeleistungen bei Steuerangelegenheiten ermöglichen. Zudem wird das Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent angehoben und die Besteuerung im Grunderwerbsteuerrecht angepasst, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Die Neuregelungen treten größtenteils am 1. September 2026 in Kraft.
Quelle: NWB