Corona-Überbrückungshilfen: Verwaltungspraxis und Rechtsfragen
Die Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen stehen im Fokus der Förderpraxis, da Bewilligungsstellen den Vorbehalt der endgültigen Festsetzung als Totalvorbehalt interpretieren und bereits beschiedene Sachverhalte neu prüfen. Die Auseinandersetzungen betreffen insbesondere den coronabedingten Umsatzeinbruch, Unternehmensverbünde und das EU-Beihilferecht. Ein weiterer Beitrag wird die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu diesem Thema aufarbeiten.
Quelle: NWB