Keine Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen nach vorheriger Singularsukzession der Gesellschaftsanteile
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung für Erbauseinandersetzungen nicht auf Anteilsvereinigungen anwendbar ist, wenn die Gesellschaftsanteile zuvor im Rahmen einer Singularsukzession auf die Erben übergegangen sind. Im konkreten Fall erhielt ein Kläger im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrags sämtliche Anteile an einer OHG, was als steuerbare Anteilsvereinigung behandelt wurde. Eine vollständige Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG wurde abgelehnt, da die OHG-Anteile nicht zur gesamthänderisch gebundenen Erbmasse gehörten. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
Quelle: DATEV Steuern Recht