BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 des Grunderwerbsteuergesetzes nur dann wirksam ist, wenn der Anspruch des Erwerbers auf Übereignung des Grundstücks durch eine zivilrechtliche Vertragsaufhebung beseitigt wird. Bei mehreren Erwerbern kann das Ausscheiden eines einzelnen Erwerbers aus dem Kaufvertrag den gemeinschaftlichen Anspruch auf Übereignung nicht wirksam aufheben.