BFH: Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg nicht verfassungswidrig ist. In zwei Verfahren wies der BFH die Revisionen der Kläger zurück, die eine abweichende Bewertung ihrer Grundstücke beantragt hatten. Der BFH bestätigte, dass die Berechnung des Grundsteuerwerts gemäß den Vorgaben des Gesetzes korrekt erfolgt ist und individuelle Merkmale der Grundstücke nicht berücksichtigt werden müssen.
Quelle: DATEV Steuern Recht