Das Steuer Stellenportal & Branchenportal
Hotline 7 Tage/Woche 0800 478478020
Ausbildungsplätze kostenlos inserieren
Sie können bei uns kostenfrei Stellenanzeigen für Azubis inserieren!
>> Inserieren

Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs: BFH klärt Pflichten der Steuerberater

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Pflichten von Steuerberatern zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs klargestellt. Nach § 52d FGO müssen vorbereitende Schriftsätze sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen elektronisch übermittelt werden, wenn sie durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts eingereicht werden. Diese Regelung trat am 1. Januar 2022 in Kraft.

Quelle: NWB

← Zurück zur Übersicht Berufsrecht & Kanzlei

Steuerarbeit.de

Der bekannte Stellenmarkt für Steuerexperten

Server: PROD-1

Version: MASTER

Kontakt

  • Hotline: 0800 478478020

  • Email: info@steuerarbeit.de

Neue Stellenangebote

Newsletter

Newsletter abonnieren,
immer informiert bleiben
zu Stellen & Neuigkeiten.