§ 175b AO erfasst auch Rechtsanwendungsfehler
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass das Finanzamt auch bei Rechtsanwendungsfehlern des Sachbearbeiters Daten im Rahmen einer Bescheidänderung nach § 175b AO berücksichtigen darf. Im konkreten Fall wurde eine Entschädigungszahlung des Klägers zunächst fehlerhaft anteilig besteuert, was im Folgejahr korrigiert wurde. Der Kläger argumentierte, dass die Voraussetzungen für eine Änderung nicht erfüllt seien, was das Gericht jedoch nicht bestätigte. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
Quelle: DATEV Steuern Recht