Vermögensauskunft durch Rechtsanwälte (FG)
Ein Rechtsanwalt ist im Rahmen einer Vermögensauskunft verpflichtet, die Namen und Anschriften seiner Mandanten sowie die Höhe seiner Honorarforderungen anzugeben. Das Finanzgericht Münster entschied, dass die anwaltliche Schweigepflicht und das Auskunftsverweigerungsrecht dieser Pflicht nicht entgegenstehen, da das Gemeinwohl und die Besteuerungsgleichheit Vorrang haben. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
Quelle: NWB