BFH: Handgeldzahlungen im Profisport
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Handgeldzahlungen an Profifußballspieler bei Vertragsabschlüssen zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten der Spielerlaubnis zählen können, wenn eine Ablöse für den Spieler gezahlt wird. Im vorliegenden Fall hatte ein Fußballclub Handgelder gezahlt, die das Finanzamt als Betriebsausgaben über die Vertragslaufzeit verteilte. Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und verwies den Fall zur weiteren Prüfung zurück, da die Handgeldzahlungen als Anschaffungsnebenkosten gelten können, wenn sie im Zusammenhang mit der Erteilung der Spielerlaubnis stehen. Bei ablösefreien Wechseln oder Vertragsverlängerungen dürfen Handgelder hingegen nicht aktiviert werden.
Quelle: DATEV Steuern Recht