Das Steuer Stellenportal & Branchenportal
Hotline 7 Tage/Woche 0800 478478020
Ausbildungsplätze kostenlos inserieren
Sie können bei uns kostenfrei Stellenanzeigen für Azubis inserieren!
>> Inserieren

BFH zur Fristsetzung nach § 63 Abs. 4 Satz 1 der Abgabenordnung (AO)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Körperschaft kein Rechtsschutzbedürfnis hat, wenn sie die Aufhebung einer Fristsetzung nach § 63 Abs. 4 Satz 1 AO beantragt, nur weil sie behauptet, die Mittel seien zeitnah verwendet worden. Dies gilt, wenn die Fristsetzung in Form eines Auflagenbescheides erfolgt ist.

Quelle: DATEV Steuern Recht

← Zurück zur Übersicht Abgabenordnung & Verfahren

Steuerarbeit.de

Der bekannte Stellenmarkt für Steuerexperten

Server: PROD-1

Version: MASTER

Kontakt

  • Hotline: 0800 478478020

  • Email: info@steuerarbeit.de

Neue Stellenangebote

Newsletter

Newsletter abonnieren,
immer informiert bleiben
zu Stellen & Neuigkeiten.