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DStV fordert Nachschärfungen beim EU-Hinweisgeberschutz

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat im Konsultationsverfahren der EU-Kommission eine Stellungnahme zur EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie abgegeben und fordert Nachschärfungen. Insbesondere soll das Berufsgeheimnis von Steuerberatern auch auf den Hinweisgeberschutz ausgeweitet werden, um eine einheitliche Übersetzung des Begriffs „legal professional privilege“ zu gewährleisten. Der DStV betont, dass eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen Steuerberatern und Rechtsanwälten vermieden werden muss und regt an, den Anwendungsbereich der Richtlinie an neue technologische Entwicklungen anzupassen.

Quelle: DATEV Steuern Recht

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