Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne aus Cum-Ex-Geschäften erleichtern
Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf einzubringen, der das Einziehen illegaler Gewinne aus Cum-Ex-Geschäften erleichtern soll. Der Entwurf sieht vor, dass auch Erträge, die Dritte "für die Tat" erhalten haben, eingezogen werden können, was bisher nur für Erträge galt, die "durch die Tat" erlangt wurden. Dies soll eine bestehende Ungleichheit in der Rechtslage beseitigen, die es erschwert, Gewinne von Leerverkäufern einzuziehen. Der Gesetzentwurf wird nun von der Bundesregierung geprüft, bevor er im Deutschen Bundestag behandelt wird.
Quelle: NWB