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Private Veräußerungsgeschäfte: Grundstücksübertragung unter Anrechnung auf eine zukünftige Zugewinnausgleichsforderung als Anschaffung (FG)

Das Finanzgericht Niedersachsen entschied, dass die Übertragung von Grundstücken im Rahmen eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs als entgeltlicher Vorgang gilt und somit Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG auslöst. Die Klägerin hatte die Grundstücke von ihrem Ehemann erhalten, während sie sich in einem Scheidungsverfahren befanden, und veräußerte diese innerhalb der zehnjährigen Frist mit Wertsteigerungen. Das Gericht wies die Klage ab, da die Übertragung zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs vereinbart wurde, auch wenn die Scheidung nicht vollzogen wurde. Die Revision wurde zugelassen.

Quelle: NWB

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