Private Veräußerungsgeschäfte: Grundstücksübertragung unter Anrechnung auf eine zukünftige Zugewinnausgleichsforderung als Anschaffung
Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass eine Grundstücksübertragung im Rahmen eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs auch dann als Anschaffung gilt, wenn die Scheidung nicht vollzogen wurde und die Zugewinnausgleichsforderung erst Jahre später entsteht. Die Klägerin hatte Grundstücke von ihrem Ehemann erhalten, um eine mögliche Veräußering zu verhindern, und sah die Übertragungen als unentgeltlich an. Das Gericht wies diese Argumentation zurück und stellte fest, dass die Übertragung zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs vereinbart wurde. Die Revision wurde zugelassen.
Quelle: DATEV Steuern Recht