BFH: Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Gewinnausschüttungen einer inländischen Tochtergesellschaft an ihre EU-Muttergesellschaft, die nach Beginn der Liquidation erfolgen, jedoch aus Gewinnen stammen, die vor der Eröffnung des Liquidationsverfahrens erzielt wurden, nicht von der Steuerentlastung ausgeschlossen sind. Dies bedeutet, dass auf solche Ausschüttungen einbehaltene und abgeführte Abzugssteuern vollständig erstattet werden müssen. Die Entscheidung basiert auf einer richtlinienkonformen Auslegung des Einkommensteuergesetzes und trägt zur Rechtsklarheit in grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen bei.
Quelle: DATEV Steuern Recht