Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit (BFH)
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Nachzahlungszinsen auf Steuermehrbeträge, die aufgrund eines zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuerabzugs entstehen, nicht aus Billigkeitsgründen erlassen werden können. Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige im anderen Mitgliedstaat keinen Vorsteuerabzug erlangen kann. Der Fall verdeutlicht, dass ein Liquiditätsvorteil, der durch die vorzeitige Geltendmachung des Vorsteuerabzugs entsteht, durch die Zinsfestsetzung ausgeglichen werden soll.
Quelle: NWB