BFH: Erlass einer Kindergeldrückforderung und Weiterleitungseinwand
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Weiterleitungsverfahren für Kindergeld eine nicht gesetzlich angeordnete Regelung ist, die von den Steuergerichten entsprechend der Verwaltung ausgelegt werden muss. Bei der Prüfung eines Erlasses einer Kindergeldrückforderung sind sowohl die materiell-rechtlichen als auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen. Eine Mitwirkungspflichtverletzung, wie die unterlassene Mitteilung eines Haushaltswechsels, kann den Erlass nur unter besonderen Umständen rechtfertigen.
Quelle: DATEV Steuern Recht