Verstärkte Zusammenarbeit mit EU-Ermittlungsbehörden (Rat der Europäischen Union)
Der Rat der Europäischen Union hat am 5. Mai 2026 neue Vorschriften zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der EU beschlossen, die eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUSTA) und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ermöglichen. Diese Regelungen sollen den Zugang zu wichtigen Mehrwertsteuerdaten verbessern und die Koordination der Ermittlungen beschleunigen, um grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug effektiver zu bekämpfen. Die neuen Vorschriften werden in Form einer Verordnung zur Änderung der bestehenden Regelungen erlassen und sollen nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments in Kraft treten.
Quelle: NWB